Schweiz das öffentliche Interesse an einer Ausweisung überwiegt (Urteil des Bundesgerichts 6B_861/2019 vom 23. April 2020 E. 3.7.4). Vorliegend vermögen die persönlichen Interessen des Beschuldigten die öffentlichen Interessen der Schweiz an einer Landesverweisung nicht zu überwiegen. Der Beschuldigte hat sich der Gehilfenschaft der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im mengenmässig qualifizierten Bereich strafbar gemacht und wurde dafür mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten bestraft.