fehl vom 23. März 2018 und Urteil vom 22. Juni 2020). Mit dem vorliegenden Urteil sind Vorwürfe wegen Gehilfenschaft zu (qualifizierter) Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu beurteilen, worin eine deutliche Steigerung der kriminellen Energie zu sehen ist.