In Bezug auf die Rückfallgefahr sowie die wiederholte Delinquenz ist festzuhalten, dass der Beschuldigte bereits mehrfach verurteilt werden musste, wenn auch mehrheitlich wegen Übertretungen. Wie bereits erwähnt finden sich unter den Vorstrafen indes auch Verurteilungen wegen sexueller Belästigung (Urteil vom 22. Juni 2020), mehrfachen in Umlaufsetzens falschen Geldes, geringfügigen und teilweise versuchten Betrugs (Strafbefehl vom 28. März 2018), unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder Sozialhilfe (Urteil vom 29. April 2020) sowie mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Strafbe-