Ebenfalls an der erstinstanzlichen Verhandlung äusserte der Beschuldigte, er könne nicht nach Eritrea zurück, da er der Regierung untreu gewesen sei. Deshalb sei er in die Schweiz gekommen. Er sei gegen die Regierung. In seinem Heimatland herrsche zudem krieg, weshalb man ihn ins Militär einziehen lassen würde. Er habe jedoch bereits sieben Jahre Militär gemacht (pag. 584 Z. 7 ff.).