Man könne ihn nicht aus dem Land weisen, da man nicht das Recht dazu habe. Er habe in Italien eine Schule besucht und werde dort hingehen und fragen, ob sie ihn nehmen. Er lebe nicht so gut in der Schweiz. Er habe keine Familie, sondern sei nur eine Person, und man habe sein Leben zerstört. Wenn er wolle, werde er nicht mehr hier leben. Er habe etwas anderes erwartet, zum Beispiel erwarte er, dass man ihm den Schweizerpass gebe. Er sei seit 16 Jahren hier und habe das Recht, den Schweizer Pass zu erhalten (pag. 585 Z. 4 ff.). Ebenfalls an der erstinstanzlichen Verhandlung äusserte der Beschuldigte, er könne nicht nach Eritrea zurück, da er der Regierung untreu gewesen sei.