Gemäss eigener Aussage an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme sowie vor der Vorinstanz starb die Mutter des Beschuldigten, als dieser fünf Jahre alt war, sein Vater schliesslich im Jahr 2018. Wo seine Geschwister wohnhaft sind, ist nicht gänzlich klar. So gab der Beschuldigte ebenfalls an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. Oktober 2021 an, sein jüngster Bruder wohne hier in der Schweiz, drei Schwestern würden in Schweden wohnen und eine Schwester sowie zwei Brüder in Eritrea (pag. 185 Z. 130 ff.).