111 Z. 199 ff., pag. 729). Anderweitige gesundheitliche Beschwerden, die einer Landesverweisung gegebenenfalls entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich. 17.2.2 Familienverhältnisse Der Beschuldigte war einst verheiratet, ist seit April 2013 jedoch geschieden (pag. 408). Kinder hat er gemäss eigenen Angaben keine (pag. 184 Z. 123, pag. 583 Z. 33), hat aber vier Schwestern und drei Brüder (pag. 106). Gemäss eigener Aussage an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme sowie vor der Vorinstanz starb die Mutter des Beschuldigten, als dieser fünf Jahre alt war, sein Vater schliesslich im Jahr 2018.