192 Z. 401 f.). Bei der Vorinstanz gab der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung ebenso zu Protokoll, es gehe ihm nicht so gut, er sei seit zwei Jahren unruhig, wobei er damit meinte, er könne nicht in Ruhe arbeiten gehen, weil er immer Problemen begegne (pag. 582 Z. 19 ff.). Hinsichtlich der Frage, warum es bis heute nicht mit einer festen Stelle geklappt habe, machte der Beschuldigte nicht etwa gesundheitliche Probleme geltend, sondern führte aus, er habe kein Glück gehabt und er sei getäuscht worden (pag. 584 Z. 35 ff.).