158 Z. 29 ff.). Rund zwei Monate später, an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. Oktober 2021, antwortete der Beschuldigte auf die Frage, wie es ihm gehe, es gehe ihm nicht gut, er habe keine Ruhe im Kopf, habe viel zu denken und sein Kopf sei beschäftigt. Von allfälligen Krankheiten erwähnte der Beschuldigte wiederum nichts (pag. 182 Z. 32 f.). Auf Vorhalt zweier Tabletten, die anlässlich der Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten sichergestellt wurden und auf Frage, wo er diese erworben habe, antwortete er, er erhalte Medikamente bzw. Schlafmittel von seinem Hausarzt, auch gegen Kopfschmerzen (pag. 192 Z. 401 f.).