Zudem verneinte er die Frage nach einer regelmässigen ärztlichen Behandlung oder der Einnahme von Medikamenten und gab an, dass der Beizug eines Arztes nicht nötig sei (pag. 5). An der delegierten Einvernahme vom 6. August 2021 wurde der Beschuldigte zu Beginn gefragt, wie es ihm gehe, worauf er direkt auf die ihm vorgeworfene Gehilfenschaft zu sprechen kam und zu Protokoll gab, er sei nicht ruhig, sei gestresst und habe viele Sachen im Kopf. Er habe auch schon viele Bussen bezahlt und er wisse, dass er einen Fehler gemacht habe. Er sei bis heute unruhig deswegen. Von einer bestehenden Erkrankung erwähnte der Beschuldigte nichts (pag. 158 Z. 29 ff.).