Zudem erwähnte er, regelmässig zum Arzt zu gehen (pag. 434). Im Rahmen der vorläufigen Festnahme am 31. März 2021 betreffend die hier zu beurteilenden Betäubungsmittelwiderhandlungen gab der Beschuldigte erneut an, keine bestehenden Krankheiten oder Abhängigkeiten zu haben. Zudem verneinte er die Frage nach einer regelmässigen ärztlichen Behandlung oder der Einnahme von Medikamenten und gab an, dass der Beizug eines Arztes nicht nötig sei (pag. 5).