Sein Leumund ist somit deutlich getrübt, auch wenn aus dem Strafregisterauszug lediglich eine Vorstrafe ersichtlich ist. Wenn die Verteidigung zudem ausführt, seit der Tatbegehung seien dreieinhalb Jahre ohne Delinquenz vergangen (pag. 755), ist ihr entgegenzuhalten, dass der Einweisungsverfügung vom 3. Oktober 2024 zu entnehmen ist, dass der Beschuldigte kürzlich eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 9 Tagen verbüsste, die sich auf Verurteilungen vom 2. August 2022 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie vom 12. August 2022, 7. Juli 2023, 4. Oktober 2023 und 19. Oktober 2023 je wegen Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz stützte (pag.