37 Sicht; beides muss als höchst unsicher bezeichnet werden. Dies wurde auch im oberinstanzlich eingeholten Bericht hinsichtlich der Prüfung der Landesverweisung vom 2. Oktober 2024 festgehalten, indem ausgeführt wurde, die Chancen auf berufliche Integration und wirtschaftliche Selbstständigkeit des Beschuldigten stünden mangels Schlüsselkompetenzen schlecht (pag. 729). Betreffend Vorstrafen kann auf die Erwägungen unter Ziff. 14.3. hiervor verwiesen werden. Wenn auch die Vorstrafen meistens Übertretungen waren, die mit Busse sanktioniert wurden, zeigen die diversen Verurteilungen deutlich, dass der Be-