Wie hiervor ebenfalls bereits erwähnt, ist dem von der Staatsanwaltschaft eingeholten Bericht im Hinblick auf die Prüfung der Landesverweisung vom 21. September 2021 zu entnehmen, dass der Beschuldigte gerne im ersten Arbeitsmarkt tätig sein und seinen Lebensunterhalt selbständig finanzieren möchte. Gleichzeitig werden darin aber auch die fehlenden Grundkompetenzen des Beschuldigten sowie die schwierige Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst erwähnt, ebenso, dass mehrere Arbeitseinsätze in Beschäftigungsprogrammen aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit und vieler Abwesenheiten (seitens des Beschuldigten) abgebrochen worden seien (pag. 347 und pag. 512, vgl. auch pag.