_ vom 28. September 2022 auf insgesamt rund CHF 303'000.00 (pag. 730). Wie hiervor ebenfalls bereits erwähnt, ist dem von der Staatsanwaltschaft eingeholten Bericht im Hinblick auf die Prüfung der Landesverweisung vom 21. September 2021 zu entnehmen, dass der Beschuldigte gerne im ersten Arbeitsmarkt tätig sein und seinen Lebensunterhalt selbständig finanzieren möchte.