Insgesamt muss somit festgehalten werden, dass der Beschuldigte trotz seiner Anwesenheit von 17 Jahren in der Schweiz der hiesigen Landessprache nach wie vor nicht (genügend) mächtig ist. Über den Beschuldigten sind gemäss Betreibungsregisterauszug vom 17. September 2021 Verlustscheine in der Höhe von CHF 29'000.00 verzeichnet (pag. 508). Diese dürften sich mittlerweile noch erhöht haben. Wie hiervor erwähnt, ist der Beschuldigte nicht bzw. war er in der Vergangenheit nur sehr sporadisch erwerbstätig, weshalb er seit dem 1. September 2012 vom Sozialdienst unterstützt wird.