36 Haus und bleibe auch alleine (pag. 184 Z. 109 ff.). Dass der Beschuldigte in einem Verein oder sonst wie sozial aktiv wäre, ergibt sich aus den Akten nicht. Der Beschuldigte spricht gemäss eigenen Angaben an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. Oktober 2021 Tigrinja, Italienisch, Englisch, ein bisschen Deutsch und ein wenig Französisch (pag. 184 Z. 119 f). Auch an der erstinstanzlichen Verhandlung gab er zu Protokoll, die deutsche Sprache zu beherrschen.