__ gewesen. Er habe zehn Tage dort gearbeitet und dann abgebrochen, da sie ihm Stress gemacht hätten. Im Restaurant arbeiten sei nicht sein Ding, es sei schwer. Er sei sich anderes gewöhnt und arbeite draussen auf dem Bau (pag. 585 Z. 21 ff.). Die Schuld an einer fehlenden Arbeitsstelle scheint der Beschuldigte nicht bei sich selber zu suchen, sondern zu externalisieren. Ebenfalls an der erstinstanzlichen Verhandlung gab er dazu auf Frage, warum es bis jetzt nicht mit der Arbeitsstelle geklappt habe, an, er habe kein Glück gehabt. Er habe eine Stelle in S.________ gehabt, als er jedoch dort hingekommen sei, habe man ihm gesagt, er sei nicht im System (pag. 584 Z. 35 ff.).