35 damaligen Ehefrau in die Schweiz ein (pag. 183 Z. 56). Im September 2009 wurde dem Beschuldigten Asyl gewährt und die Aufenthaltsbewilligung B erteilt. Heute ist er im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C. Ob der Beschuldigte auch in Zukunft über eine Niederlassungsbewilligung verfügen wird, ist unklar, zumal deren Kontrollfrist am 16. August 2022 abgelaufen war (pag. 4). Gemäss eigenen Angaben erlernte der Beschuldigte in der Schweiz den Beruf als Metallbauer, hat die Ausbildung jedoch nicht abgeschlossen. Er habe auch Maler gemacht bzw. verschiedene Berufe gehabt (pag.