Am 31. März 2021 um 15:00 Uhr wurde er wieder entlassen (pag. 4 ff.). Gestützt auf die neuste bundesgerichtliche Rechtsprechung befand er sich somit während einem Tag in Polizeihaft; diese ist an die ausgesprochene Freiheitsstrafe anzurechnen. 33 V. Landesverweisung