Den Akten des Bundesamts für Migration ist schliesslich zu entnehmen, dass der Beschuldigte bereits am 14. September 2009 zu einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe anstelle einer Busse von CHF 100.00 verurteilt wurde, nämlich (ebenfalls) wegen Widerhandlung gegen das Transportgesetz (vgl. pag. 404). Insgesamt ergibt sich aus dieser Übersicht, dass der Beschuldigte immer mal wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Dabei handelte es sich zwar mehrheitlich um geringfügige Delikte, die mit Busse geahndet wurden.