Diese stützte sich auf eine Verurteilung vom 2. August 2022 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie auf Verurteilungen vom 12. August 2022, 7. Juli 2023, 4. und 19. Oktober 2023 je wegen Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz (pag. 716 ff.). Den Akten des Bundesamts für Migration ist schliesslich zu entnehmen, dass der Beschuldigte bereits am 14. September 2009 zu einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe anstelle einer Busse von CHF 100.00 verurteilt wurde, nämlich (ebenfalls) wegen Widerhandlung gegen das Transportgesetz (vgl. pag.