hiervor bereits erwähnten Verurteilung wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz und sexueller Belästigung vom 22. Juni 2020 (pag. 574). Der neusten Einweisungsverfügung, datierend vom 3. Oktober 2024, ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte kürzlich eine Ersatzfreiheitsstrafe von nochmals 9 Tagen verbüsste. Diese stützte sich auf eine Verurteilung vom 2. August 2022 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie auf Verurteilungen vom 12. August 2022, 7. Juli 2023, 4. und 19. Oktober 2023 je wegen Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz (pag.