Am 29. Oktober 2021, 1. Februar 2022, 3. März 2022, 12. April 2022 und 21. April 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland jeweils einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten, wiederum jeweils wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (pag. 574). Am 20. Mai 2022 trat der Beschuldigte eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 25 Tagen an, dies zufolge Verurteilungen wegen Übertretung/