Am 10. Februar 2020 wurde der Beschuldigte erneut zur Verbüssung einer Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 30 Tagen aufgeboten bzw. eingewiesen. Dies gestützt auf dreimalige Verurteilungen wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung, Urteil vom 7. November 2017, vom 24. September 2018 sowie vom 28. November 2018) sowie gestützt auf die hiervor bereits erwähnte Verurteilung der Bundesanwaltschaft wegen in Umlaufsetzens falschen Geldes, geringfügigen sowie teilweise versuchten Betrugs sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ur-