275 ff.). Von der Bundesanwaltschaft wurde der Beschuldigte wegen mehrfachen in Umlaufsetzens falschen Geldes, geringfügigen Betrugs, teilweise versuchten Betrugs und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 750.00 verurteilt (pag. 334 ff.; vgl. auch den oberinstanzlich eingeholten Strafregisterauszug vom 15. Oktober 2024, pag.