186 Z. 160 ff.). Ob er wegen nicht bezahlter Bussen inhaftiert worden sei, wisse er nicht, es habe ihm niemand gesagt, weshalb er inhaftiert worden sei (pag. 186 Z. 171 f.). Den amtlichen Akten ist zu entnehmen, dass gegen den Beschuldigten ein Verfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurde, das am 22. Juni 2020 in einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung sowie einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz endete (pag.