Vorstrafen Folgendes bekannt: An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. Oktober 2021 wurde der Beschuldigte zu einer Verurteilung von 2019 betreffend ein Verfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern und einer Verurteilung von 2018 betreffend ein Verfahren vor der Bundesanwaltschaft befragt. Dazu gab er an, er sei schon drei Mal in Haft gewesen, kürzlich [vor dem 19. Oktober 2021] wieder für 12 Tage. Er habe vergessen, worum es gegangen sei (pag. 185 Z. 155 ff.). Er sei zweimal vor Gericht gewesen, einmal wegen einer Mädchensache und einmal wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (pag. 186 Z. 160 ff.).