Für diesen untergeordneten Tatbeitrag als Gehilfe erscheint eine massgebliche Reduktion der hypothetischen Strafe um 11 Monate Freiheitsstrafe als angezeigt. 14.1.3 Fazit Einsatzstrafe Unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatkomponenten sowie der massgeblichen Reduktion der Strafe für die Gehilfenschaft erscheint das Tatverschulden in Relation zum weiten Strafrahmen insgesamt noch als leicht und