28 rechtskonform zu verhalten und die Tat zu vermeiden. Insgeamt wirken sich die subjektiven Tatkomponenten somit leicht strafmindernd aus. Die Freiheitsstrafe wird um weitere drei Monate reduziert. Gestützt auf die objektiven und subjektiven Tatkomponenten resultiert damit vorerst eine Einsatzstrafe von 24 Monaten Freiheitsstrafe. 14.1.2 Strafmilderung infolge Gehilfenschaft Zugunsten des Beschuldigten ist weiter zu berücksichtigen, dass er lediglich als Gehilfe handelte.