Dies entspricht einer Gesamtmenge von rund 236 Gramm reinem Heroin. Die Tabelle SCHLEGEL/JUCKER sieht für eine Menge von 240 Gramm reinem Heroin eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten vor (SCHLEGEL/JUCKER, BetmG- Kommentar, 4. Aufl. 2022, N 45 zu Art. 47 StGB). Dies erscheint der Kammer eine angemessene Einstiegsstrafe. Zu berücksichtigen ist, dass der Beschuldigte auf die verkaufte Drogenmenge keinerlei Einfluss hatte und so auch nicht steuern konnte, in welchem Umfang die Rechtsgutverletzung eintrat. Zudem ist er auf der untersten Hierarchiestufe anzusiedeln.