12. Theoretische Grundlagen zur Strafzumessung Die Vorinstanz gab die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung korrekt wieder; darauf kann integral verwiesen werden (pag. 653 f., S. 33 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Nach Art. 47 StGB misst das Gericht die Strafe nach dem Verschulden des Täters zu. Es berücksichtigt das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sowie die Wirkung der Strafe auf das Leben des Täters.