_ Betäubungsmittel im qualifizierten Bereich besass und veräusserte. Der objektive und subjektive Tatbestand ist vorliegend erfüllt. Der Beschuldigte ist der Gehilfenschaft zur qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 26. März 2021 bis am 30. März 2021 in C.________ durch Gehilfenschaft zum Veräussern von Betäubungsmitteln von 117,36 Gramm reinem Heroin und 56,43 Gramm reinem Kokain und zur Gehilfenschaft zum Besitz am 30. März 2021 von 68,43 Gramm reinem Heroin und 21,01 Gramm reinem Kokain, schuldig zu erklären. 11.2 Ziff. I.1.2 der Anklageschrift (K.________)