Ich mache von meinem Recht gebrauch und möchte zu dieser Frage keine Aussage machen. Ich möchte nur Aussagen machen zu der Person, welche bei mir angehalten wurde» (pag. 188, Z. 241 ff). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 16. Mai 2023 sagte der Beschuldigte betreffend K.________ aus, dass er keine Kenntnis davon gehabt habe, was sie (die albanischen Drogenläufer) machten und was für Arbeit sie verrichteten. Er wolle nicht lügen. Da er keine Betäubungsmittel konsumiere, habe er kein Interesse. Er gehe regelmässig ins P.________ (Lokal). Alle würden ihn dort kennen, sogar die Polizei. Es würden alle etwas machen, nur er nicht (pag. 587, Z. 21 ff).