Bei der Staatsanwaltschaft gab der Beschuldigte am 19. Oktober 2021 zu Protokoll, dass K.________ durch eine andere Person vermittelt worden sei als F.________. Er habe nicht gewusst, was für eine Tätigkeit K.________ gemacht habe. Er sei während einigen Tagen bei ihm gewesen und habe nicht gesagt, was er mache. Dann sei er gegangen, ohne sich zu verabschieden (pag. 188, Z. 235 ff). Weitere Aussagen wollte er bezüglich K.________ nicht machen («Warum befragen Sie mich diesbezüglich? Ich bin gekommen wegen der anderen Sache. Zu der Frage, ob eine andere Person bei mir gelebt hat, habe ich ja gesagt. Ich mache von meinem Recht gebrauch und möchte zu dieser Frage keine Aussage machen.