Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 6. August 2021 sagte der Beschuldigte bezüglich Beherbergung von K.________ aus: «Ich wusste nicht, was er gemacht hat. Ich habe auch die Wohnung kontrolliert und ich habe nichts gesehen. Als er ins Einkaufszentrum gegangen ist, habe ich die Wohnung richtig kontrolliert und ich habe nichts gefunden und als die Polizisten mich gefragt haben, ob ich was gesehen habe, sagte ich, dass ich nichts gefunden oder gesehen habe und als diese Person von der Wohnung ging, gab er mir den Schlüssel und ging» (pag. 160, Z. 142 ff).