___ gewesen. Der Beschuldigte antwortete auf die Frage, ob es bei K.________ ebenfalls um Drogenhandel gegangen sei: «Ich weiss nicht, was er gehabt und verkauft hat. Er wollte auch nicht darüber reden». Er habe für die Unterbringung CHF 1'000.00 pro Woche erhalten (pag. 110, Z. 167 ff).