20 der G.________(Strasse) in C.________ gewohnt. Danach (am 28. Februar 2021) sei er für einige Tage nach O.________ gereist. Als er zurückgekommen sei, habe er dann an einer anderen Adresse gewohnt (pag. 297 f., Z. 149 ff). Aussage L.________ L.________ gab bei der polizeilichen Einvernahme vom 23. Februar 2021 zu Protokoll, er habe die 7.2 g Heroin, brutto, an diesem Tag bei der Drogenanlaufstelle bei einem jungen Mann gekauft. Dafür habe er CHF 120.00 bezahlt (pag. 313). Aussagen des Beschuldigten