Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 25. Mai 2021 sagte K.________ aus, er habe sich während acht Tagen an der G.________(Strasse) in C.________, in der Wohnung des Beschuldigten, aufgehalten (pag. 296, Z. 72 ff). Er habe dem Beschuldigten kein Geld gegeben. «Er hatte eine direkte Verbindung zu dem Grossen, der mir die Arbeit vermittelt hat. Was Geld und Unterkunft angeht, da hatte er den direkten Kontakt zu dem Grossen» (pag. 296, Z. 96 ff). Der «Grosse» heisse N.________. K.________ habe aber nur telefonischen Kontakt zu ihm gehabt und die Nummer sei jeweils unterdrückt gewesen (pag. 296 f., Z. 100 ff). K.________ habe zunächst an