_», seiner eigenen Erfahrungen im Drogenmilieu und insbesondere aufgrund der auffallend hohen Mietzinszahlungen von CHF 2'300.00 für zwei Wochen bis einen Monat bereits im Zeitpunkt der Abmachung über das Mietverhältnis davon ausgehen, dass hinter der verschlossenen Tür des vermieteten Zimmers Drogen verarbeitet und für den Verkauf vorbereitet wurden. Gestützt auf die Ausführungen hiervor, insbesondere aber aufgrund des für eine derart kurze Aufenthaltsdauer deutlich überhöhten Mietzinses, muss dem Beschuldigten auch zugerechnet werden, mitbekommen bzw. zumindest damit