Zudem sagte er in seiner ersten Einvernahme aus, F.________ habe ihm das Angebot gemacht, ebenfalls Drogen zu verkaufen. Es sei ihm bewusst gewesen, dass der Albaner mit Drogen handle, er habe ihm aber gesagt, dass er dies nicht in seiner Wohnung tun solle (pag. 190 Z. 332 ff.). An anderer Stelle gab der Beschuldigte gar zu, zumindest Vermutungen gehabt zu haben, indem er aussagte, er könne seine «Vorstellung schon haben, was diese Person gemacht hatte» (pag. 163 Z. 289 f.). Zudem gab er auch an zu wissen, dass diese Leute gefährlich und mit solchen Sachen beschäftigt seien. Er wisse das (pag. 109 Z. 134 f.).