276 mit Urteil vom 22. Juni 2020 im Verfahren PEN 19 985). Die nachträglich geänderte und durch objektive Beweismittel widerlegte Aussage, wonach er kein Kokain und kein Heroin konsumiere, ist als reine Schutzbehauptung zu qualifizieren und verdeutlicht, dass auf die Aussagen des Beschuldigten nicht abgestellt werden kann.