191 Z. 350, Z. 361, Z. 367 und Z. 375). Diese (geänderte) Aussage in Bezug auf sein Konsumverhalten widerspricht der Tatsache, dass der Drogenschnelltest vom 30. März 2021 positiv auf COC (Kokain), THC (Marihuana), MET (Methamphetamin) und MOP (Opiate/Heroin; s. Vorhalt pag. 101 Z. 183 f.) reagierte (pag. 25). Zudem wurde anlässlich der Hausdurchsuchung im Portemonnaie des Beschuldigten ein Brieflein Heroin gefunden und er sagte hierzu selber aus, dieses gehöre ihm (pag. 113 Z. 336 f.). Auch wurde bei ihm anlässlich einer früheren Anhaltung bereits Heroin gefunden (vgl. Anklageschrift im Verfahren BM 19 12792, pag. 276 mit Urteil vom 22. Juni 2020 im Verfahren PEN 19 985).