So wurden anlässlich der Hausdurchsuchung auf dem Balkon der Wohnung Tabletten sowie Heroin und Kokain aus einem Portemonnaie, welches dem Beschuldigten gehörte, sichergestellt (pag. 249, pag. 113 Z. 322 ff.). Weiter wurden im Eingangsbereich der Wohnung Drogen in einer Bauchtasche, die ebenfalls dem Beschuldigten gehörte, aufgefunden (pag. 243, pag. 111 Z. 216 f.).