13 Anlässlich der Hauptverhandlung vom 16. Mai 2023 sagte der Beschuldigte aus, er habe F.________ bei der J.________ (Örtlichkeit)/I.________(Örtlichkeit) getroffen. Dieser habe ihn (den Beschuldigten) gefragt, ob der Beschuldigte gegen Geld seine Wohnung zur Verfügung stellen würde. Da der Beschuldigte Geld gebraucht habe, habe er zugestimmt (pag. 586, Z. 14 ff). F.________ sei mit einem Rucksack zum Beschuldigten gekommen und habe gefragt, ob er Englisch spreche (pag. 586, Z. 20 f.).