190, Z. 325 ff). Auf die Frage, ob ihm also bewusst gewesen sei, dass der Albaner mit Drogen handelte, ihm aber gesagt habe «Nicht in meiner Wohnung!», antwortete der Beschuldigte «Ja. Dass sie mit Betäubungsmittel zu tun haben, weiss jeder, sogar ein 5-jähriger» (pag. 190, Z. 334). Er verstehe nicht, weshalb so viele Fragen gestellt würden. Er habe den Fehler begangen, die Wohnung zur Verfügung zu stellen. Das tue ihm leid (pag. 190, Z. 336 ff).