Der Beschuldigte erklärte, er habe von «E.________» weder einen Auftrag erhalten, noch habe er ihn um einen Auftrag gefragt (pag. 188 f., Z. 270 ff). Der Beschuldigte bestätigte, er bleibe dabei, dass er von F.________ CHF 1'800.00 erhalten habe, jedoch CHF 2'500.00 abgemacht gewesen seien. Dieses Geld sei für einen Monat vereinbart gewesen. Er habe nicht überlegt, weshalb er so viel Geld erhalten habe, da er das Geld gebraucht habe (pag. 189, Z. 283 ff). Er habe sich auch keine Gedanken dazu gemacht, weshalb der Albaner so viel Geld zur Verfügung hatte (pag. 190, Z. 311).