An der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 19. Oktober 2021 sagte der Beschuldigte aus, er habe bei einem Spaziergang in der Stadt auf der J.________ (Örtlichkeit) «diese Person und eine weitere Person, die Araber ist» getroffen. Der Araber habe ihn gefragt, ob er «diese Person» bei ihm wohnen lassen würde. Er habe ihn dann nach Hause genommen und von ihm das Geld erhalten (pag. 186 f., Z. 195 ff). Auf Nachfrage, ob es die I.________ (Örtlichkeit) oder die J.________ (Örtlichkeit) war, antwortete der Beschuldigte, er denke, er habe bereits in den früheren Einvernahmen von der J.________(Örtlichkeit) gesprochen, es könne aber auch sein, dass er es vergessen habe (pag.