12 sprächs zwischen F.________ und der Person mit dieser Rufnummer gehört. F.________ habe die Person mit «Boss» angesprochen (pag. 161, Z. 178 ff). Auf die Frage, was er dazu sage, dass in diesem Chat von CHF 4'000.00 für die Beherbergung eines weiteren Albaners die Rede sei, antwortete der Beschuldigte «wahrscheinlich hat er mich danach gefragt. Deshalb habe ich Ihnen schon gesagt, dass ich mich an 70% erinnern kann». Er habe aber weder die CHF 4'000.00 noch einen anderen Betrag (abgesehen von den CHF 1'800.00) erhalten (pag. 161, Z. 182 ff).