Mit den erhaltenen CHF 1'800.00 habe er Möbel für die Wohnungseinrichtung gekauft. Darauf angesprochen, dass er anlässlich der ersten Einvernahme angegeben habe, er hätte zweimal CHF 700.00 erhalten sagte er «Diese Aussage heute ist korrekt. Er hat mir CHF 1'800.00 bezahlt in zwei oder drei Malen». Eigentlich hätte er von F.________ CHF 2'500.00 erhalten sollen, sei aber immer wieder vertröstet worden (pag. 159, Z. 75 ff). Er habe F.________ immer kontrolliert, wenn er mit Sachen nach Hause gekommen sei. Er verstehe nicht, wie die Sachen reingekommen seien. Es sei von Anfang an die Abmachung gewesen, dass er (F.________) nicht mit solchen Sachen in die Wohnung komme (pag.